KONDITIONEN
Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Psychoonkologie und Coaching werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie sind somit Selbstzahler für diese Leistungen.
Sollten Sie privat versichert sein, können die Kosten eventuell von Ihrer Krankenkasse übernommen bzw. bezuschusst werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über deren Leistungen.
Die Erstattungen sind meist auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Die Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Anfrage eines möglichen Erstattungsverfahren mit Ihrer privaten Krankenversicherung ist immer von Ihnen selber zu initiieren.
Das Honorar ist vom Patienten, unabhängig von jeglicher Versicherungs- oder Kostenerstattung, in voller Höhe zu begleichen.
TIPP:
Es ist möglich die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzusetzen ( nach § 33 EStG ).
IHRE VORTEILE:
Schneller Therapiestart statt monatelanger Wartezeiten:
Die durchschnittliche Wartezeiten auf einen, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Psychotherapieplatz liegen zwischen sechs und acht Monaten. Für viele Menschen, die Hilfe brauchen ist das eine unvorstellbar lange Zeit und kann zu einer deutlichen Verschlimmerung der Symptome führen. Sie können diese Zeit mit professioneller psychologischer Unterstützung überbrücken.
Mehr Zeit für Sie. Individuell - so, wie Sie es brauchen.
Freie Wahl der Therapiemethode:
Während die gesetzlichen Krankenkassen meist nur die drei Regelverfahren bezahlen (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie), kann ich meine Therapiemethode frei wählen und Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.
Anonymität:
Keine Benachteiligung im Beruf oder bei Versicherungsabschlüssen, denn Ihr Besuch bei mir wird in keiner öffentlichen Akte einer Krankenversicherung notiert oder gelangt auf Umwegen an Ihren Arbeitgeber oder Versicherer
Ihre Investition in Ihre Gesundheit:
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.
Bricht der Patient selbst zeitlich früher die Sitzung ab oder ist nicht pünktlich zum vereinbarten Termin da oder kommt später, ist trotzdem das volle Honorar fällig.
Honorar:
Einzelsitzung: 90,00 € / 60 min
Verlängerung: 40,00 € / 30 min
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.
Die Bezahlung erfolgt jeweils am Ende des Termins in bar gegen Quittung.
Ausfallhonorar:
Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage bis 24 Stunden vorher kostenfrei möglich. Danach fällt ein Betrag in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars an.
Der Ausfallbetrag ist sofort fällig und zwingend beim nächsten Termin
(innerhalb einer Zeitspanne von 14 Tagen) zu begleichen.
Wichtiges im Überblick:
Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich vollumfänglich der Schweigepflicht.
Jede Entbindung von der Schweigepflicht wird gemeinsam mit Ihnen genau definiert und dokumentiert.
Alle behandlungsrelevanten persönlichen Angaben werden in einer Patientenkartei festgehalten.
Medikamente –ob verschreibungspflichtig oder frei verkäuflich- werden nicht verordnet oder empfohlen. Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie ausschließlich bei Ihrem Hausarzt.
Vor Beginn einer therapeutischen Zusammenarbeit ist eine ärztliche Untersuchung zum Ausschluss körperlicher Erkrankungen ratsam.
Selbstverständlich ist auch dann eine unterstützende therapeutische Begleitung möglich.
Eine offene Kommunikation und der Wille zur aktiven Mitarbeit sowie ein vertrauensvoller Umgang miteinander kann erste Schritte zum positiven Verlauf und schlussendlich zum Erfolg führen.